AGB für Miete und Veranstaltungstechnik |
AGB für Verkaufgeschäfte |
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AGB für Miete und Veranstaltungstechnik
Die folgenden Geschäftsbedingungen betreffen alle Geschäfte betreffend Miete und Veranstaltungstechnik der Fa. Walter Pöhn, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Jedes Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Dienstleistungen, Mietpreise, und Vergütungen werden im Angebot festgehalten.Abweichungen - auch aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderslautende Bedingungen, die die Bestellung des Kunden enthält, sind durch die nachstehenden Bedingungen aufgehoben. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen (sowohl im gesamten Onlineangebot als auch bei schriftlichen Aussendungen) sind ausdrücklich vorbehalten.
2. Vertragsabschluss
Erteilt der Kunde dem Auftragnehmer einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durchden Auftragenehmer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dassder Auftragnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.2.1. Vertragsdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückgabe bzw. Abholung der Ware.2.2. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung vom vereinbarten Ablauf zu verändern.Wird vom Kunden zusätzliches Material gefordert, wird dieses in Rechnung gestellt. Wenn zusätzliche Transporte notwendig werden, werden auch diese verrechnet. Für nachträgliche Änderungen ist kein schriftlicher Abschluss erforderlich. Auch mündlich geforderte Änderungen haben vollständige Gültigkeit.
3. Mietentgelt
Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenem Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden weiteren begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Auftragnehmer berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt zu verrechnen.3.1. Mindestauftragswert
Bei einer Unterschreitung eines Auftragswertes von Euro 30,- (inkl. Mehrwertsteuer) behält sich der Auftragnehmer vor, einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen.4. Selbstabholung
Eine Selbstabholung ist in 1160 Wien, Brestelgasse 3a oder 1020 Wien, Darwingasse 9, möglich. Die Geräte sind nach Vereinbarung eines Abholtermins am vereinbarten Ort abzuholen und müssen nach der Veranstaltung gereinigt retourniert werden. Bei Überziehung der Mietdauer gilt Absatz 3. Bei Nichtbenutzung bzw. Nichtabholung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug vom Mietpreis nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen.5. Veranstaltungen
Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Techniker auf der gesamten Anlage zu sorgen. Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muss jederzeit möglich sein.Bei Freiluftevents müssen die Bühne sowie der FOH-Platz (Technikplatz) wetterfest und sturmsicher sein. Während der gesamten Veranstaltung ist jedenfalls ein Zwischenlager für Verpackungsmaterial und Peripherie vom Auftraggeber bereitzustellen.
5.1 Verpflegung
Essen und antialkoholische Getränke sind vom Auftraggeber für Personal und Techniker bereitzustellen.5.2 Werbematerialien
Dem Auftragnehmer wird gestattet, in Absprache mit dem Veranstalter Werbematerial in Form von Bannern und Plakaten zu platzieren.6. Diebstahl/Reparatur
Im Falle von Diebstahl, Veruntreuung, Sachbeschädigung, Umwelteinfluss oder Vandalismus sowie unsachgemäßer Handhabung jeglicher Art durch den Auftraggeber oder Dritter, ist der entstandene Schaden vom Auftrageber innerhalb von 14 Tagen ausnahmslos zu ersetzen.7. Haftung
Alle überlassenen Geräte, Verpackungen und überlassenes Zubehör bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitervermietung sowie jegliche Art von Änderungen der Geräte durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Auftragnehmer nicht gestattet.Beim Betrieb der überlassenen Geräte haftet der Auftraggeber für den gesamten Miet- bzw. Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl.
Es besteht keine Haftung seitens des Auftragnehmers, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit ein mittelbarer oder unmittelbarer Schaden entsteht. Werden die eingesetzten Gerätschaften durch vom Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind in diesem Fall ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen. So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere den Leuchtmittelverschleiß. Kaputte Leuchtmittel sind zu ersetzen, andernfalls werden die defekten Leuchtmittel in Rechnung gestellt. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten dieselben Bedingungen. Für die Versicherung der Geräte ist der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Musik, Videos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung geklagt, so hält der Kunde den Auftragenhmer schad- und klaglos und hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Soweit der Auftragnehmer Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und ähnliche Verträge.
8. Zahlung
Der Auftragnehmer behält sich vor, 50% der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung zu verlangen. Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich der Auftragnehmer vor, Teilbetragsrechnungen auszustellen. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen unverzüglich einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart (gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSCHG gelten 9% Verzugszinsen als vereinbart). Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.Wird ein bereits schriftlich oder mündlich beauftragtes Angebot 14 Tage vor Auftragsbeginn storniert, werden 25%, zwischen 14 und 5 Tagen 50% und unter 5 Tagen 100% der Gesamtauftragssumme eingehoben.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen etwaiger Gegenansprüche ist unzulässig. Die Ansprüche des Auftragnehmers bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens oder Ereignisses, ist der Auftragenhmer berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt. Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke (AKM) trägt der Auftraggeber.
Für alle projektbezogene Unterlagen, wie Angebote, Konzepte, Zeichnungen und andere, behält sich der Auftragenhmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle rechtlichen Angelegenheiten ist Wien. Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkaufsgeschäfte
Die folgenden Geschäftsbedingungen betreffen alle Verkäufe und Lieferung der Fa. Walter Pöhn, im folgenden Auftragnehmer genannt.
1. Allgemeines
Zusätzliche mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers (in der Folge Auftragnehmer genannt) haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt, andernfalls sind sie nicht rechtsgültig. Sollte der Auftraggeber diese Bedingungen nicht annehmen, so darf er das gestellte Angebot nicht annehmen. Sobald er einen Auftrag annimmt, akzeptiert der diese Geschäftsbedingungen. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen sind, sowohl im gesamten Onlineangebot als auch bei schriftlichen Aussendungen, ausdrücklich vorbehalten. Die Bedingungen für Mietgeschäfte sind in den separaten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietgeschäfte und Veranstaltungstechnik" von Walter Pöhn angeführt.2. Auftragserteilung
Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Dies gilt auch für Aufträge an Vertreter des Auftragnehmers. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für den Auftragnehmer erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und eine Rechnung vom Auftragnehmer erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge sollten am darauffolgenden Tag schriftlich bestätigt beim Auftragnehmer vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Bestätigung wird keine Gewähr für die richtige Lieferung und daraus entstehende Folgen übernommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In Einzelfällen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, einen Auftrag erst nach einer Anzahlung anzunehmen. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, Fehler können bei Auftragsannahme berichtigt werden. Der Mindestauftragswert ist € 70,- (inkl. Umsatzsteuer). Der Verkäufer behält sich vor, bei geringerem Auftragswert einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu verrechnen. Sämtliche Anbote und Projektunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt und an Dritte weitergereicht werden. Sollte der Auftrag anderwertig vergeben werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, unaufgefordert sämtliche Unterlagen an den Auftragnehmer zurückzustellen.3. Fernabsatzgeschäft
"Fernabsatz" ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbrauchergeschäft handelt. Ein Fernabsatzgeschäft mit dem Auftraggeber ist erst dann gültig, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestätigt hat. Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurücktreten. Ist der Auftragnehmer seinen Informations-pflichten nicht nachgekommen, beträgt die Frist 3 Monate. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschäft sind ausdrücklich ausgenom-men Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Weiters sind die in § 5b KSchG aufgelisteten Verträge ausgenommen. Ansonsten gelten für die Fernabsatzgeschäfte die einschlägigen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.4. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich rein netto ab Standort zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche Verpackungs-, Transport- und Zollkosten wie auch sonstige Auslagen und Spesen trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich etwaige Preisberichtigungen auch nach Vertragsabschluss aufgrund veränderter Lieferanten- und Transportkostenpreise sowie Änderungen von Frachtzöllen und sonstiger Abgaben vor. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.5. Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich umgehend bei Lieferung bzw. unmittelbar danach. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei und ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der Höhe von 12% per anno verrechnet. Die Mahnspesen betragen bei der ersten Mahnung € 30,-, sämtliche Kosten für Inkassobüro und Anwälte fallen auf den Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Lieferungen gegen Vorabzahlung zur Absicherung des Kreditrisikos entsprechend der jeweiligen Bonität auszufolgen. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen decken zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann vorprozessuale zweckentsprechende Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Rechtsbeistandes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen einzeln zu berechnen. Etwaige Mängel sind unmittelbar bei Übergabe schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Aufrechnung ist nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers möglich.6. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Sobald die Ware vom Auftragnehmer ordnungsgemäß der Bahn, Post, GP, UPS, Transoflex oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Auftraggeber über. Der Versand wird auf einem dem Auftragnehmer am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verpackungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Dagegen wird die Verpackung vom Auftragnehmer bei großer, schwerer, nicht vom Hersteller verpackter Ware gesondert berechnet. Die Auswahl der Verpackungsmaterialien verbleibt beim Auftragnehmer; für Güte und Qualität ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die Transportkosten, insbesondere Verpackung, Porto und Nachnahmegebühr sowie Aufbewahrungsmaßnahmen und –kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die unmittelbaren Kosten einer Rücksendung im Falle eines Rücktrittes gem. §5e ff KSchG sind vom Auftraggeber zu tragen. Im Falle eines Rücktritts gemäß §5e FFKSchG behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, gem. §5g KSchG ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu verlangen. Eine Haftung des Auftragnehmers für abgewiesene Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Verpackung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der Versandbedingungen jederzeit ausdrücklich vor. Teillieferungen sind auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftrag-gebers zulässig. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Auftraggeber oder seine Beauftragten auf Transportschäden und Transportverluste zu untersuchen. Schäden an der Verpackung und Verluste hat sich der Auftraggeber bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen und unverzüglich dem Auftragnehmer zu übermitteln. Die Lieferzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Auftragsbedingungen, technischen Details und Vertragsmodalitäten geklärt sind und die schriftliche Bestellung vom Auftragnehmer bestätigt ist. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich zu erfüllen nach Maßgabe der Bestände des Verkäufers und Produktionsmöglichkeiten der Lieferanten und Vorlieferanten. Betriebsstörungen – gleich welcher Art und wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt. Schadenersatzansprüche, Rücktritts- oder Minderungsrechte wegen verzögerter Lieferungen werden ausgeschlossen.7. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Gewährleistungs-anspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Mehrfache Nach-besserungen sind zulässig. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht bei nur fahrlässigem Verhalten. Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel, Minder- oder Falsch-lieferungen sowie Transportschäden sind ebenso unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Dies hat durch eine Tatbestandsmeldung des Lieferunternehmens zu erfolgen. Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Lieferungsgegenstände sind in dem Zustand, in welchem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer aus. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem Auftragnehmer zu melden. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt außer bei Neuwaren-käufen von einem Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) 12 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Der Auftraggeber muss das Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Waren binnen sechs Monaten und bei beweglichen Waren binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Des Weiteren sind solche Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen, die durch ungenügende Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, nachlässige und unrichtige Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebs-materialien, Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannung oder chemische Prozesse, etc. zurückzuführen sind. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Gebraucht-waren. Diese werden immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert. Dies gilt jedoch nicht bei Verkäufern an Privatkunden. Mit diesen werden gesonderte Vereinbarungen im Einzelfall getroffen. Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.8. Eigentumsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung inkl. Zinsen und diverser Nebenkosten, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen. Bei Warenrücknahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, anfallende Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.9. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen, wie beispielsweise Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.10. Vertragsrücktritt
Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag bei Annahmeverzug oder anderen Gründen wie beispielsweise Konkurs des Auftragsgebers oder auch Zahlungsverzug berechtigt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, erfordert es der Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann vom Vertrag nicht zurücktreten, sobald er die ihm gelieferte Ware in irgendeiner Weise verändert hat. Sollte die bestellte Ware, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeliefert werden können, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, einen Auftrag zurückzuziehen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, werden nicht durch den Auftragnehmer ersetzt. Im Speziellen trifft dies auf nicht lieferbare Waren zu, die beispielsweise durch zwischen-zeitliche Beschädigung, nicht ausgeliefert werden können. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf gerichtliche Schritte, die bereits geleistete Anzahlung bzw. Zahlung wird dem Auftraggeber unverzüglich rückerstattet.11. Datenschutz und Adressänderungen
Mit dem Kaufvertrag erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Zustimmung, personenbezogene Daten automationsunterstützt zu speichern und zu verarbeiten. Bei etwaigen Adressänderungen des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, die Adressänderungen dem Auftragnehmer mitzuteilen, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Zustellungen an die vom Auftragnehmer bekannte Adresse als anerkannt.12. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Es gilt österreichisches materielles Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam werden, so betrifft dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.Walter Pöhn
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